So wird in dem Papier, das als Grundsatzerklärung dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll, zu allererst klargestellt, dass es für eine „aktivierende Kommunalpolitik“ unerlässlich ist, die Bürgerinnen und Bürger in die grundlegenden politischen Entscheidungsprozesse der Gemeinde einzubeziehen. Das diene „den Interessen aller Gemeindemitglieder, insbesondere auch der Wirtschaft, die auf diese Weise kritische Investitionsprojekte einschätzen und absichern helfen kann.“
     Zudem gelte es, „die persönliche Mitverantwortung und fachliche Kompetenz der Bürgerinnen und Bürger“ bei wichtigen Projekten zu nutzen. Den Entscheidungsträgern in Rat und Verwaltung würde hier eine wichtige Beratungshilfe zuteilwerden, auf die man nicht ohne Not verzichten dürfe.
     Natürlich sind verschiedene Formen von Bürgerbeteiligung möglich. Darum muss der Rat einen „Auswahl- und Gestaltungsrahmen“ schaffen, der für alle Beteiligten verbindlich ist. Die Details sollten in einer fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe besprochen werden. Diese soll dann den Rahmen eines Verfahrensmodells erarbeiten und dem Rat zur gemeinsamen Beratung und Beschlussfassung vorlegen
     Um für das Thema „fitzumachen“, werden die beteiligten Fraktionen eine geeignete Informationsveranstaltung für Gemeinderats- und Verwaltungsmitglieder beantragen. Davon erhofft man sich auch, dass unbegründete Ängste abgebaut und dass eine breite Mehrheit für das Projekt „Bürgerbeteiligung und –mitwirkung“ zustande kommt.
 
     Manfred Kallendorf (13.05.13)
 

Zum ergänzenden Verständnis lesen Sie bitte hier das Eckpunktepapier!

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